Anschlagmittel-Prüfung in Bremen
Professionelle Prüfung Ihrer Anschlagmittel nach DGUV Regel 109-017, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 17. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten unabhängigen Sachkundigen oder Fachbetrieb möglich ist.
Prüfgrundlagen für Anschlagmittel
Die Prüfung von Anschlagmitteln ist in mehreren Regelwerken verankert. Die wichtigsten Grundlagen sind:
DGUV Regel 109-017
Das zentrale Regelwerk für die Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Es konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und gibt detaillierte Vorgaben für Art, Umfang und Häufigkeit von Prüfungen. Die Regel gilt für alle Anschlagmittel im gewerblichen Einsatz und definiert die Anforderungen an die befähigte Person (Sachkundigen).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV bildet die gesetzliche Grundlage für die Prüfung von Arbeitsmitteln, zu denen auch Anschlagmittel zählen. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Die Prüffristen sind nicht pauschal vorgegeben, sondern müssen anhand der Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden.
DGUV Vorschrift 17
Die DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV D8) enthält spezifische Vorgaben für Winden, Hub- und Zuggeräte. Sie ist für die Prüfung von Lastaufnahmemitteln relevant, die mit diesen Geräten verwendet werden.
Prüfarten bei Anschlagmitteln
Die Prüfung von Anschlagmitteln umfasst verschiedene Prüfstufen. Welche Prüfart erforderlich ist, richtet sich nach der Art des Anschlagmittels, den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung.
Sichtprüfung
Die Sichtprüfung ist die grundlegendste Prüfart. Sie umfasst die Besichtigung des Anschlagmittels auf äußerlich erkennbare Schäden, Verschleiß, Verformungen, Korrosion und die Lesbarkeit der Kennzeichnung. Die Sichtprüfung ist Teil jeder regelmäßigen Prüfung und muss vor jedem Einsatz durch eine unterwiesene Person erfolgen.
Geprüft wird unter anderem:
- Vollständigkeit und Lesbarkeit der Kennzeichnung
- Sichtbare Beschädigungen wie Risse, Kerben oder Schnitte
- Verschleiß und Korrosion
- Verformungen und Quetschungen
- Zustand von Sicherungselementen
Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung geht über die reine Sichtprüfung hinaus. Sie prüft, ob alle beweglichen Teile und Sicherheitseinrichtungen einwandfrei funktionieren. Dazu gehören das Öffnen und Schließen von Haken und Schäkeln, die Beweglichkeit von Gelenkteilen und die Funktion von Sicherungen.
Geprüft wird unter anderem:
- Leichtgängigkeit beweglicher Teile
- Einwandfreie Funktion von Sicherungen
- Verschlussmechanismen von Haken
- Funktion von Verstelleinrichtungen
Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP)
Die zerstörungsfreie Prüfung ist ein spezielles Verfahren zur Erkennung von Materialfehlern, die von außen nicht sichtbar sind. Sie kommt besonders bei sicherheitskritischen Bauteilen, Schweißnähten und hochbelasteten Anschlagmitteln zum Einsatz. Ob eine ZfP erforderlich ist, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung.
Verfahren sind unter anderem:
- Magnetpulverprüfung (MT)
- Farbeindringprüfung (PT)
- Ultraschallprüfung (UT)
Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zur Rissprüfung.
Prüffristen – keine pauschalen Vorgaben
Wichtiger Hinweis: Es gibt keine pauschalen, für alle Anschlagmittel gleichermaßen geltenden Prüffristen. Die Prüffristen und -intervalle richten sich immer nach drei Faktoren:
- Einsatzbedingungen: Häufigkeit, Belastung, Umgebungsbedingungen (z. B. korrosive Atmosphäre im Hafenbereich)
- Gefährdungsbeurteilung: Die vom Arbeitgeber durchzuführende Beurteilung der mit der Verwendung der Anschlagmittel verbundenen Gefährdungen
- Herstellerangaben: Vorgaben des Herstellers zu Prüfintervallen und zur Lebensdauer
In der Praxis haben sich für bestimmte Anschlagmittel in üblichen Einsatzbedingungen Richtwerte etabliert, die jedoch nicht bindend sind. Maßgeblich ist immer die individuelle Festlegung durch den Betreiber auf Basis der drei genannten Faktoren.
Anschlagmittel-Prüfung im Bremer Hafen
Der Hafen in Bremen und Bremerhaven stellt besondere Anforderungen an die Prüfung von Anschlagmitteln: Salzhaltige Luft, hohe Luftfeuchtigkeit und intensive Nutzung der Anschlagmittel können die Prüffristen beeinflussen. Besonders im Containerumschlag, bei der Schwergutverladung und im Werftbetrieb unterliegen Anschlagmittel hohen Belastungen, die bei der Festlegung der Prüfintervalle zu berücksichtigen sind.
Für Hafenbetriebe mit mehreren Standorten oder umfangreichen Anschlagmittel-Beständen bieten wir die Möglichkeit, eine koordinierte Prüfung über unsere Vermittlungsplattform anzufragen.
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Jetzt Prüfung anfragenOder telefonisch: +49 1578 2587240
Dokumentation der Prüfung
Jede Prüfung muss dokumentiert werden. Der Sachkundige trägt das Ergebnis in das Prüfbuch ein oder stellt eine Prüfbescheinigung aus. Die Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Art und Umfang der Prüfung
- Prüfdatum und Name des Sachkundigen
- Ergebnis der Prüfung
- Festgestellte Mängel
- Nächster Prüftermin
Mehr zur Dokumentation erfahren Sie auf unserer Seite zum Prüfbuch.