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Anschlagmittel Bremen

Hebebänder und Rundschlingen prüfen lassen in Bremen

Hebebänder und Rundschlingen sind textile Anschlagmittel, die besonderen Prüfkriterien unterliegen. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen die mögliche Vermittlung an einen unabhängigen Sachkundigen.

Was sind Hebebänder und Rundschlingen?

Hebebänder und Rundschlingen gehören zu den textilen Anschlagmitteln. Sie bestehen aus hochfesten Chemiefasern (meist Polyester, Polyamid oder Polypropylen) und werden zum Heben und Transportieren von Lasten eingesetzt. Sie sind leichter und flexibler als Ketten und Drahtseile und schonen empfindliche Oberflächen.

Hebebänder

Flache, gewebte Bänder mit einer oder mehreren Lagen. Sie sind mit einem aufgeklebten oder eingenähten Etikett versehen, das die Tragfähigkeit angibt. Hebebänder können als Einzel- oder Mehrlagenbänder ausgeführt sein.

Rundschlingen

Endlose Schlingen aus einem Mantel (Schutzgewebe) und einem Kern aus parallelen Chemiefasern. Sie sind universell einsetzbar und besonders anschmiegsam. Rundschlingen sind farbcodiert – jede Farbe entspricht einer bestimmten Tragfähigkeit.

Prüfkriterien für textile Anschlagmittel

Textile Anschlagmittel müssen nach DGUV Regel 109-017 regelmäßig geprüft werden. Folgende Schäden führen zur Ablegereife:

Schnitte und Risse

Scharfkantige Lasten, unsachgemäße Handhabung oder mechanische Einwirkung können zu Schnitten und Rissen im Gewebe führen. Bereits kleine Schnitte können die Tragfähigkeit erheblich reduzieren.

Scheuerstellen

Durch Reibung an Lasten oder anderen Gegenständen entstehen Scheuerstellen. Sind die tragenden Fasern beschädigt, muss das Anschlagmittel ausgesondert werden.

Chemische Einflüsse

Kontakt mit Säuren, Laugen, Lösemitteln oder anderen Chemikalien kann die Fasern schädigen. Die Schädigung ist oft nicht sichtbar, kann aber die Tragfähigkeit drastisch reduzieren.

UV-Schäden und Alterung

Längere UV-Einstrahlung führt zur Versprödung der Fasern. Auch normale Alterung reduziert die Festigkeit. Ausgeblichene, spröde oder brüchige Anschlagmittel müssen ausgetauscht werden.

Das Etikett – ein zentrales Prüfmerkmal

Anders als bei Ketten und Drahtseilen ist bei textilen Anschlagmitteln das Etikett der einzige Nachweis der Tragfähigkeit. Das Etikett muss folgende Angaben enthalten:

  • Hersteller oder Lieferant
  • Tragfähigkeit (WLL) in der jeweiligen Anschlagart
  • Werkstoff (z. B. PES für Polyester)
  • Länge
  • CE-Kennzeichnung
  • Rückverfolgbarkeitscode oder Chargennummer

Fehlt das Etikett oder ist es unleserlich, darf das Hebeband oder die Rundschlinge nicht mehr verwendet werden. Die Tragfähigkeit kann dann nicht mehr sicher bestimmt werden.

Farbcodierung von Rundschlingen

Rundschlingen sind farbcodiert, wobei jede Farbe einer bestimmten Tragfähigkeit entspricht:

  • Violett – 1.000 kg
  • Grün – 2.000 kg
  • Gelb – 3.000 kg
  • Grau – 4.000 kg
  • Rot – 5.000 kg
  • Braun – 6.000 kg
  • Blau – 8.000 kg
  • Orange – 10.000 kg und mehr

Die Farbcodierung dient der schnellen Erkennung, ersetzt jedoch nicht das Etikett als verbindlichen Nachweis der Tragfähigkeit.

Keine pauschalen Prüffristen: Die Prüfintervalle für Hebebänder und Rundschlingen sind vom Betreiber anhand der Einsatzbedingungen, der Gefährdungsbeurteilung und der Herstellerangaben festzulegen. Textile Anschlagmittel im Außeneinsatz oder in Umgebungen mit chemischer Belastung können kürzere Prüfintervalle erfordern.

Pflege und Lagerung

Die richtige Lagerung und Pflege textiler Anschlagmittel trägt wesentlich zur Lebensdauer bei:

  • Trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt lagern
  • Nicht auf dem Boden oder in feuchter Umgebung lagern
  • Vor Chemikalien und aggressiven Stoffen schützen
  • Nach Nässe vollständig trocknen lassen (nicht im Trockner oder auf Heizungen)
  • Regelmäßige Sichtprüfung vor jedem Einsatz durch unterwiesene Person

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Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen textiler Anschlagmittel durch. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen.