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Anschlagmittel Bremen

UVV-Prüfung für Anschlagmittel in Bremen

Die UVV-Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Arbeitsmitteln nach den Unfallverhütungsvorschriften. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen unabhängigen Sachkundigen möglich ist.

Was ist eine UVV-Prüfung?

UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. Dabei handelt es sich um Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die Sicherheit von Arbeitsmitteln regeln. Für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel ist die DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV D8) in Verbindung mit der DGUV Regel 109-017 maßgeblich.

Die UVV-Prüfung ist eine wiederkehrende Prüfung, die der Arbeitgeber sicherzustellen hat. Ziel ist es, Schäden und Mängel frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen der UVV-Prüfung

DGUV Vorschrift 17

Die DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV D8) enthält spezifische Anforderungen für Winden, Hub- und Zuggeräte. Sie ist relevant für die Prüfung von Anschlagmitteln, die in Verbindung mit Krananlagen, Hebezeugen und ähnlichen Einrichtungen verwendet werden.

Betriebssicherheitsverordnung

Die BetrSichV ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln. § 14 regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln. Der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.

DGUV Regel 109-017

Konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV für Anschlag- und Lastaufnahmemittel. Enthält detaillierte Vorgaben zu Prüfarten, Prüfumfang und Dokumentation. Die Sachkundigen-Prüfung nach dieser Regel ist die praktische Umsetzung der UVV-Prüfung.

UVV-Prüfprozess für Anschlagmittel

Der Ablauf einer UVV-Prüfung folgt einem strukturierten Prozess, der sicherstellt, dass alle relevanten Prüfpunkte erfasst werden:

1

Vorbereitung

Sichtung der vorhandenen Dokumentation, Prüfbücher und Vorbefunde. Klärung der Einsatzbedingungen.

2

Sichtprüfung

Äußere Besichtigung jedes Anschlagmittels auf Schäden, Verschleiß, Korrosion und Kennzeichnung.

3

Funktionsprüfung

Prüfung aller beweglichen Teile, Sicherungen und Funktionselemente.

4

ZfP (bei Bedarf)

Zerstörungsfreie Prüfung kritischer Bauteile, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert.

5

Dokumentation

Prüfergebnis, Mängel, getroffene Maßnahmen und nächster Prüftermin werden dokumentiert.

Prüffristen nach UVV

Keine pauschalen Fristen: Die DGUV-Regelwerke geben keine pauschalen, für alle Anschlagmittel gleichermaßen geltenden Prüffristen vor. Die Fristen müssen vom Betreiber auf Basis folgender Faktoren festgelegt werden:

  • Einsatzbedingungen – Häufigkeit, Belastung, Umgebung (korrosiv, feucht, Temperatur)
  • Gefährdungsbeurteilung – Bewertung der mit der Nutzung verbundenen Risiken
  • Herstellerangaben – Vorgaben des Herstellers zu Prüfintervallen

Die im Einzelfall ermittelten Fristen sind im Prüfbuch zu dokumentieren und einzuhalten.

Wer darf eine UVV-Prüfung durchführen?

Die UVV-Prüfung darf nur durch eine befähigte Person (Sachkundigen) durchgeführt werden. Eine befähigte Person verfügt über die erforderliche Fachkenntnis durch:

  • Berufsausbildung im relevanten Bereich
  • Berufserfahrung mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln
  • Kenntnis der einschlägigen Regelwerke und Vorschriften
  • Die Fähigkeit, den sicheren Zustand der Arbeitsmittel zu beurteilen

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Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine UVV-Prüfungen durch. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten unabhängigen Fachbetrieb oder Sachkundigen. Diese Website ist keine offizielle Informationsstelle der DGUV oder einer Berufsgenossenschaft.