Prüfbuch und Dokumentation für Anschlagmittel
Die lückenlose Dokumentation von Prüfungen ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der Betreiberpflichten. Hier erfahren Sie, was ein Prüfbuch enthalten muss und wie die Dokumentation in Bremen erfolgt.
Warum ist ein Prüfbuch erforderlich?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Regel 109-017 verlangen eine nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Das Prüfbuch dient als Nachweis gegenüber:
- der zuständigen Berufsgenossenschaft
- der Gewerbeaufsicht und anderen Behörden
- Auditoren im Rahmen von Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystemen
- Versicherungen im Schadensfall
Ohne ordnungsgemäß geführtes Prüfbuch kann der Betreiber im Schadensfall haftungsrechtliche Probleme bekommen.
Inhalt des Prüfbuchs
Das Prüfbuch muss für jedes geprüfte Anschlagmittel folgende Angaben enthalten:
Identifikation
- Eindeutige Kennzeichnung des Anschlagmittels (ID-Nummer)
- Art des Anschlagmittels
- Tragfähigkeit (WLL)
- Hersteller und Baujahr
Prüfumfang
- Art der Prüfung (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, ZfP)
- Geprüfte Komponenten
- Angewandte Prüfverfahren
Prüfergebnis
- Ergebnis (bestanden / nicht bestanden)
- Festgestellte Mängel
- Getroffene Maßnahmen
- Ggf. Grund für die Aussonderung
Prüfinformationen
- Prüfdatum
- Name des Sachkundigen
- Unterschrift des Sachkundigen
- Nächster Prüftermin
Prüfbuch führen – digital oder analog
Das Prüfbuch kann in Papierform oder digital geführt werden. Beide Varianten sind zulässig, solange folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Die Einträge sind vollständig und nachvollziehbar
- Die Authentizität der Einträge ist gewährleistet (z. B. durch Unterschrift oder digitale Signatur)
- Das Prüfbuch ist für die zuständigen Stellen jederzeit einsehbar
- Die Aufbewahrungsfristen werden eingehalten
In der Praxis werden zunehmend digitale Prüfmanagementsysteme eingesetzt, die Prüfungen planen, dokumentieren und an anstehende Termine erinnern.
Aufbewahrungspflichten
Die Dokumentation der Prüfungen unterliegt Aufbewahrungsfristen. Prüfberichte und Prüfbücher sollten mindestens für die Dauer der Nutzung des Anschlagmittels sowie für einen angemessenen Zeitraum danach aufbewahrt werden. Genaue Fristen können je nach Branche und Anwendungsbereich variieren und sollten mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abgestimmt werden.
Wichtig: Die Dokumentation ist nicht nur eine formale Pflicht. Sie dient auch der betrieblichen Organisation und Sicherheit. Ein gut geführtes Prüfbuch hilft, Prüftermine nicht zu verpassen und Mängel systematisch zu erfassen.
Prüfbuch und Dokumentation in Bremen
In Bremen und Bremerhaven sind Betriebe aus Hafenwirtschaft, Logistik und Industrie verpflichtet, die Prüfung ihrer Anschlagmittel zu dokumentieren. Besonders Betriebe mit umfangreichen Beständen an Anschlagmitteln profitieren von einer strukturierten Prüfdokumentation.
Bei der Vermittlung für mehrere Standorte unterstützen wir Sie, Ihre Anfrage für eine einheitliche Prüfdokumentation vorzubereiten.
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