Rissprüfung – Zerstörungsfreie Prüfung in Bremen
Die zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) ist ein spezielles Prüfverfahren, das Materialfehler erkennt, ohne das Bauteil zu beschädigen. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen die mögliche Vermittlung an qualifiziertes Prüfpersonal.
Was ist zerstörungsfreie Prüfung (ZfP)?
Die zerstörungsfreie Prüfung umfasst verschiedene Verfahren, mit denen Werkstoffe und Bauteile auf innere und äußere Fehler untersucht werden – ohne das Bauteil dabei zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Bei Anschlagmitteln wird die ZfP eingesetzt, um Risse, Materialtrennungen und andere verdeckte Schäden zu erkennen, die bei einer reinen Sichtprüfung nicht erkennbar sind.
Die ZfP ist besonders relevant für:
- Traversen und geschweißte Lastaufnahmemittel
- Geschmiedete Bauteile wie Haken und Schäkel
- Kettengehänge nach besonderen Belastungen
- Bauteile, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine ZfP vorsieht
Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung
Magnetpulverprüfung (MT)
Das am häufigsten eingesetzte Verfahren für ferromagnetische Werkstoffe (Stahl). Das Bauteil wird magnetisiert, anschließend werden Eisenpulver aufgebracht. An Rissen treten die Magnetfeldlinien aus und machen den Fehler sichtbar.
Einsatzbereich: Oberflächennahe Risse in Stahlbauteilen, Schweißnähten und geschmiedeten Teilen.
Farbeindringprüfung (PT)
Ein farbiges oder fluoreszierendes Eindringmittel wird auf die Oberfläche aufgebracht. Es dringt in Kapillaren und Risse ein. Nach der Reinigung wird ein Entwickler aufgetragen, der das eingedrungene Mittel sichtbar macht.
Einsatzbereich: Oberflächenrisse in allen nicht-porösen Werkstoffen, auch nicht-magnetischen.
Ultraschallprüfung (UT)
Ultraschallwellen werden in das Bauteil eingeleitet. An Materialfehlern werden die Wellen reflektiert. Das Verfahren erlaubt die Erkennung innerer Fehler und die Dickenmessung.
Einsatzbereich: Innere Materialfehler, Dickenmessung, Schweißnahtprüfung.
Wann ist eine ZfP erforderlich?
Ob und in welchem Umfang eine zerstörungsfreie Prüfung durchgeführt werden muss, richtet sich nach mehreren Faktoren:
- Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss beurteilen, ob die Gefährdung eine ZfP erfordert
- Herstellerangaben: Der Hersteller kann Vorgaben zu ZfP-Prüfungen machen
- Regelwerke: Die DGUV Regel 109-017 gibt Hinweise, wann eine ZfP sinnvoll ist
- Einsatzbedingungen: Besonders hohe Belastungen oder kritische Einsatzbedingungen können eine ZfP erforderlich machen
- Schadenshistorie: Nach Unfällen, Überlastungen oder bei bekannten Schäden
Wichtig: Es gibt keine pauschale Verpflichtung zur ZfP bei allen Anschlagmitteln. Die Entscheidung muss einzelfallbezogen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Eine ZfP ersetzt nicht die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung, sondern ergänzt diese.
Qualifikation des Prüfpersonals
Die Durchführung der zerstörungsfreien Prüfung erfordert speziell qualifiziertes Personal. Die Qualifikation erfolgt nach DIN EN ISO 9712 in drei Stufen:
- Stufe 1: Durchführung von Prüfungen nach Anweisung
- Stufe 2: Durchführung und Bewertung von Prüfungen, Erstellung von Prüfanweisungen
- Stufe 3: Verantwortung für Prüfverfahren und Personalqualifikation
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